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Weiterer Meilenstein auf dem Weg zum BUC-36

14. 03. 2023

Mit nur einer Gegenstimme hat die Rangsdorfer Gemeindevertretung am 9. März den städtebaulichen Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan RA 9-7 „Bücker-Werke“ beschlossen. Damit wurde ein weiterer Meilenstein hin zur Entwicklung des neuen Wohngebietes BUC-36 erreicht.

 

Der Vertrag regelt die Erschließung und Anbindung des ehemaligen Bücker-Geländes durch den Investor terraplan. Dies umfasst beispielsweise Verkehrsflächen. Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung, aber auch die Medienerschließung werden vom Investor mit den entsprechenden Versorgern auf Grundlage des Erschließungsvertrags realisiert. Auch die Umsetzung und Sicherung der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen regelt der Vertrag.

 

Mit dem Erschließungsvertrag wird abgesichert, dass der Gemeinde Rangsdorf keine Kosten im Zusammenhang mit der Erschließung im Bebauungsplangebiet entstehen und dass die Maßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen. Die öffentlichen Anlagen werden nach deren Abnahme an die Gemeinde übertragen.

 

Der Erschließungsvertrag ist zudem eine wichtige Voraussetzung für den endgültigen Bebauungsplan RA 9-7 „Bücker-Werke“.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © Gemeinde Rangsdorf - AL22

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rangsdorf

  • Anschrift: Seebadallee 30  15834 Rangsdorf
  • Tel.: 033708 236-0
  • www.rangsdorf.de

 

Ortsvorsteher Klein Kienitz:
Hans-Jürgen Beyrow

  • Kienitzer Dorfstraße 12          15834 Rangsdorf
  • Tel.: 0176-70600357
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