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Pflicht zum Mund-Nasenschutz

27. 04. 2020

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus gilt in Brandenburg seit heute im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Das hat die Landesregierung am vergangenen Freitag mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

 

Die Höchstzahl der Teilnehmenden bei genehmigten Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Es ist jedoch für jeden Einzelfall eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rangsdorf

  • Anschrift: Seebadallee 30  15834 Rangsdorf
  • Tel.: 033708 236-0
  • www.rangsdorf.de

 

Ortsvorsteher Klein Kienitz:
Hans-Jürgen Beyrow

  • Kienitzer Dorfstraße 12          15834 Rangsdorf
  • Tel.: 0176-70600357
  • E-Mail:

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