Fahrdienst erweitert Angebot um regelmäßige Einkaufsfahrten

Rangsdorf, den 04.​08.​2026

Der Fahrdienst für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Pflegegrad wird weiter ausgebaut. Neben den bereits bestehenden Fahrten zu Arztterminen, Behörden, Therapien oder anderen wichtigen Erledigungen wird das Angebot ab sofort durch regelmäßige Einkaufsfahrten ergänzt. 

Mit dieser Erweiterung sollen Menschen, die aufgrund ihres Alters oder eines Pflegegrades in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ein weiteres Stück Selbstständigkeit und Lebensqualität ermöglicht werden. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige im Alltag entlastet.

Die Einkaufsfahrten finden jeden Donnerstag ab 10 Uhr statt. Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bequem zum Einkaufen und anschließend wieder nach Hause. Neben der Unterstützung bei der Erledigung des Einkaufs stehen auch Begegnung, Austausch und soziale Teilhabe im Mittelpunkt des Angebots.

Mit der neuen Ergänzung wird das Angebot nun um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert.

 

Anmeldungen für die Einkaufsfahrten sind jeweils bis Mittwoch, 12 Uhr, unter der Telefonnummer 033708 23666 oder 033708 23694 möglich.

 

Das gesamte Angebot wird durch die Förderung im Rahmen des „Pakts für Pflege“ des Landes Brandenburg ermöglicht. Ziel ist es, älteren Menschen und Menschen mit Pflegegrad möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und ihre Mobilität nachhaltig zu stärken.

 

Wir freuen uns, das bestehende Angebot mit den neuen Einkaufsfahrten sinnvoll erweitern zu können und laden alle Interessierten herzlich ein, den Fahrdienst zu nutzen.

 

gez. Rocher

 

 

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen Ihrer Anmeldung zu einer Fahrt erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zieladresse, Telefonnummer, Pflegegrad) werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Abwicklung des Fahrantrags verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Prüfung durch den Fördermittelgeber erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist und an den Fahrer. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet.

 

Bild zur Meldung: © pixabay.de (KI generiert)