Hundesteuersatzung und Hundebestandsaufnahme

Rangsdorf, den 16.​06.​2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat am 02.06.2026 die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Rangsdorf neu beschlossen.

 

Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung beträgt die jährliche Hundesteuer ab dem 01.01.2027 für jeden in Rangsdorf gehaltenen Hund einheitlich 70,00 €. Hundehalter mit mehr als zwei Hunden werden somit zukünftig entlastet.

 

Des Weiteren wurden gemäß § 3 der Satzung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung ausgeweitet auf Betriebshunde sowie Such-, Rettungs- und Sanitätshunde.

 

Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf sind Hundehalter*innen verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt oder- wenn der Hund durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zugewachsen ist, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Rangsdorf anzumelden. 

 

Hundeanmeldungen können im Steueramt während der Sprechzeiten erfolgen. Schriftliche Anmeldungen sind per Post an Gemeinde Rangsdorf, Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf oder per E-Mail an  möglich. Ein Anmeldeformular ist hier abrufbar bzw. kann auf telefonische Anfrage (033708 236-29 oder 033708 236-58) zugesandt werden. 

 

Die Hundesteuersatzung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Rangsdorf oder im Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf / 24. Jahrgang / Nr. 18 vom 05.06.2026.

 

Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Gemeinde Rangsdorf im zweiten Halbjahr 2026 eine Hundebestandsaufnahme durch die Steuersachbearbeiterinnen und Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes durchzuführen. Grundlage dafür ist § 8 Absatz 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rangsdorf. Die Hundebestandsaufnahme soll für steuerliche Gerechtigkeit gegenüber den Bürger*innen sorgen, die ihrer Meldepflicht nachkommen und die Steuer entrichten. 

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: Welpen © pixabay.de