Das Federvieh darf wieder ins Freie
Der Landkreis Teltow-Fläming informiert über die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025.
Ab sofort darf das Federvieh im Landkreis Teltow-Fläming wieder ins Freie: Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 wurde ab 17. Dezember 2025 aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming konnte diese Entscheidung treffen, nachdem sich die Seuchenlage der Geflügelpest im Land Brandenburg und insbesondere im Landkreis Teltow-Fläming entspannt hat.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird Amtsblatt 33 vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.
Bild zur Meldung: Hühner © pixabay.de







