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Erster Nachtragshaushalt 2023

Rangsdorf, den 07. 07. 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung am 04.07.2023 die

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

 

1. Einführung

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2023 war gemäß § 68 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 12 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und § 4 Nr. 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Jahr 2023 zu erstellen.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sind die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und die damit verbundenen Erhöhungen der Personalaufwendungen. Die daraus resultierenden Personalkostenerstattungen durch den Landkreis Teltow-Fläming werden in diesem Zuge ebenfalls entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden Auszahlungen sowie die entsprechenden Einzahlungen in Form von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2025 für die dringend notwendige Aufstockung des Hortes Tintenklecks berücksichtigt.

 

Zu den weiteren pflichtigen bzw. notwendigen Anpassungen im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung gehören insbesondere die Anpassungen der Planansätze für folgende Maßnahmen:

  • Auszahlungen für den Nord-Süd-Verbinder sowie der damit zusammenhängenden Einzahlungen in Form von Fördermitteln und Baukosten- bzw. Investitionszuschüssen
  • Aufwendungen für die Sanierung des Schornsteins und des Uhrenturms an der Grundschule Groß Machnow
  • Aufwendungen für die Erarbeitung der Unterlagen zur Beantragung der Doppelnutzung der Räume im Hort an der Clara-Zetkin-Straße
  • Baumaßnahme Brücke Birkenallee sowie dem damit im Zusammenhang stehenden Ausbau des Kreuzungsbereiches in der Birkenallee
  • Vorbereitung Ankauf der Flächen im Bereich Pramsdorfer Straße / Bergstraße
  • Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges für die Ortswehr Rangsdorf sowie der damit zusammenhängenden Einzahlungen in Form von Fördermitteln
  • Anschaffung von Heizungen in der Ortswehr Groß Machnow und der Kindertagespflege „Flohkiste“
  • Erwerb von Lizenzen im Bereich der Verwaltung
  • Pflege- und Wartungsverträge sowie Aufwendungen für Rechenzentren (allg. Preissteigerungen, Einführung Rechnungsworkflow, Internettelefonie)
  • LED Beleuchtung im Rathaus
  • Digitalpakt in der Grundschule Groß Machnow
  • Planungsleistungen im Rahmen der B-Pläne
  • Unterhaltung öffentlicher Grünflächen
  • Herrichtung des Penny Gebäudes für den Bauhof.

Des Weiteren ist der geplante Ausbau der Winterfeldallee im Jahr 2023 nicht vollständig umsetzbar und muss deshalb zeitlich in das Jahr 2024 verschoben werden. Auch die Planansätze weiterer Maßnahmen wie z.B.

  • Projektierung und Ausbau Pramsdorfer Straße
  • Verkehrsinsel Klein Kienitz
  • Brücke Schustergraben
  • Errichtung Straßenbeleuchtung
  • Wegeleitsystem
  • Photovoltaikanlage Rathaus
  • Umbau bisheriges Hortgebäude zur Schulnutzung

 

wurden an die tatsächlichen insbesondere finanziellen aber auch personellen Möglichkeiten für die Umsetzungen angepasst.

 

Um im Bereich der Schulsozialarbeit für die Grundschulen Groß Machnow und Rangsdorf sowie für die Oberschule Rangsdorf zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wurden u.a. die Gebühren für die Benutzung der Sportstätten, der Friedhöfe und der Bibliothek sowie die Verwaltungsgebühren insbesondere für Baumfällanträge, Schachterlaubnisse und Zufahrten gleichmäßig angepasst.

 

Im Bereich der Allgemeinen Zuwendungen werden die Planansätze für die Schlüsselzuweisungen vom Land sowie die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich gemäß den aktuellen Bescheiden bzw. den voraussichtlichen Entwicklungen entsprechend berücksichtigt. Die Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe sieht zusätzliche Erträge aus Zuweisungen für übertragene Aufgaben vor, die ebenfalls entsprechend der Richtlinie aufgenommen wurden.

 

Außerdem wurden ab dem Haushaltsjahr 2024 Erstattungen des Landkreises Teltow-Fläming für die Bedarfsfeststellung im Kita-Bereich eingeplant.

 

Darüber hinaus wurden die Haushaltsansätze der Gewerbesteuer für die Jahre 2024-2026 von derzeit 5.000.000,00 € auf 5.100.000,00 € und der Grundsteuer für die Jahre 2024-2026 von 1.400.000,00 € auf 1.450.000,00 € erhöht sowie die Tilgungen und Zinsaufwendungen für den im Haushaltsjahr 2023 aufgenommen Kredit dem tatsächlichen Bedarf angepasst.

 

2. Auswirkungen auf den Gesamtergebnishaushalt

 

Die Änderungen der Planansätze in der 1. Nachtragshaushaltsplanung 2023 beeinflussen den Gesamtfehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von -259.550,00 €. Die Veränderungen in Höhe von -259.550,00 € erhöhen somit den Gesamtfehlbetrag von -2.048.800,00 € und ergeben einen Gesamtfehlbetrag von -2.308.350,00 €.

 

Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2023 ist aus dem Jahr selbst nicht möglich, die Aufwendungen des Haushaltsjahres können nicht aus den Erträgen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde Rangsdorf hat in den Vorjahren jedoch ausreichende Überschüsse im ordentlichen Ergebnis erwirtschaftet, sodass der Haushaltsausgleich in zweiter Stufe, d.h. durch die Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der abgeschlossenen Vorjahre möglich ist.

 

Der Gesamtergebnishaushalt weist für den mittelfristigen Planungszeitraum 2023–2025 ebenfalls einen Gesamtfehlbetrag aus.

 

3. Auswirkungen auf den Gesamtfinanzhaushalt

 

Durch die 1. Nachtragshaushaltsplanung 2023 ergeben sich im Gesamtfinanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 Veränderungen in Höhe von 623.150,00 €. Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln mindert sich im Haushaltsjahr 2023 von -7.666.300,00 € auf -7.043.150,00 €. Der Gesamtfinanzhaushalt weist zum Ende des Haushaltsjahres 2023 einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.551.500,00 € aus. Auch für die Jahre 2024 und 2025 wird ein positiver Bestand an Zahlungsmitteln ausgewiesen.

 

 

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com

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