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Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

06. 03. 2023

Der Landkreis Teltow-Fläming informiert:

 

Die Antragstellung für den Mobilitätszuschuss für das Kalenderjahr 2023 kann ab sofort erfolgen.

 

Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2023 30.000 Euro zur Verfügung. Somit können 300 Ehrenamtler*innen von der Pauschale profitieren.

 

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale sind:

· Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert,

· Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche),

· Die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.

 

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

 

Verfahren

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Formular zum Herunterladen sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen:

Was erledige ich wo: Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

 

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg benötigen keine zusätzliche Bestätigung. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Karte einzureichen.

 

Weitere Fragen?

Sie haben Fragen und Anliegen rund um das Thema Ehrenamt? Wenden Sie sich damit gern an die Sachbearbeitung des Engagement-Stützpunktes Teltow-Fläming. Dort hilft man Ihnen auch, wenn Sie den Antrag nicht über das Internet herunterladen können.

Telefon:  03371 608 1096; E-Mail:

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rangsdorf

  • Anschrift: Seebadallee 30  15834 Rangsdorf
  • Tel.: 033708 236-0
  • www.rangsdorf.de

 

Ortsvorsteher Klein Kienitz:
Hans-Jürgen Beyrow

  • Kienitzer Dorfstraße 12          15834 Rangsdorf
  • Tel.: 0176-70600357
  • E-Mail:

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