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In Rangsdorf gilt Laubentsorgung von Straßenbäumen durch die Gemeinde erst ab 2023

Rangsdorf, den 21. 09. 2022

Noch gilt für alle Rangsdorfer*innen die Pflicht zur Straßenreinigung und damit auch zur Laubentfernung vor dem eigenen Grundstück. In der noch gültigen Straßenreinigungssatzung sind die Straßen definiert, die das nicht betrifft. Erst zum Jahreswechsel gelten neue Regeln.

 

Die neue Straßenreinigungssatzung wurde im Sommer von der Gemeindevertretung verabschiedet. Sie legt unterschiedliche Kategorien fest, die regeln, ob die Gemeinde oder die Anlieger*innen für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den Fahrbahnen und auf den Geh- und Radwegen zuständig sind. Für Straßen, die unter Kategorie 3 fallen, wird dann keine Reinigung erfolgen. Die Abholung und Entsorgung von Straßenlaub wird für Straßen in der Kategorie 4 durch die Gemeinde Rangsdorf durchgeführt. Zu bestimmten Terminen müssen dann die Anlieger*innen nur noch das Laub zur Abholung am Straßenrand zusammenkehren. Aber die neue Satzung gilt erst ab dem 1. Januar 2023.

 

Sowohl die noch geltende als auch die neue Straßenreinigungsatzung finden Sie hier.

 

gez. Rocher

 

Bild zur Meldung: © pixabay.com

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rangsdorf

  • Anschrift: Seebadallee 30  15834 Rangsdorf
  • Tel.: 033708 236-0
  • www.rangsdorf.de

 

Ortsvorsteher Klein Kienitz:
Hans-Jürgen Beyrow

  • Kienitzer Dorfstraße 12          15834 Rangsdorf
  • Tel.: 0176-70600357
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